Zuständigkeit: Standesamt der Gemeinde bzw. Magistrat. Bei der Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit müssen beide Verlobte anwesend sein und folgende Unterlagen bzw. Urkunden mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse mit gültigem Rechtskraftklausel, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein z.B. Ehefähigkeitszeugnis, begl. Übersetzungen aller Urkunden,...)