Eheschließung

Zuständigkeit: Standesamt der Gemeinde bzw. Magistrat. Bei der Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit müssen beide Verlobte anwesend sein und folgende Unterlagen bzw. Urkunden mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchabschrift,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Heiratsurkunden von Vorehen,
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse mit gültigem Rechtskraftklausel, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein z.B. Ehefähigkeitszeugnis, begl. Übersetzungen aller Urkunden,...)

Zuständig