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Heizkostenzuschuß
In den letzten Jahren wurde der Heizkostenzuschuss vom Amt der OÖ Landesregierung immer wieder gewährt und die Gemeinden konnten diesen Zuschuß entweder direkt oder auf ein jeweiliges Konto der Antragsgteller überweisen. Jedes Jahr ändert sich auch die Einkommensobergrenze, der Auszahlungsbetrag und die Antragsfrist. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Marktgemeindeamt Windischgarsten Hr. Hannes Ramsebner Tel. 07562/5255-10. Bei Erhalt der Richtlinien für den Zuschuß vom Amt der OÖ Landesregierung, wird von der Gemeinde Windischgarsten in der Zeitung "Gemeinde & Bürger" eine gesonderte Information an die Bürger ausgesendet.