Kinderbetreuungsbonus

Antrag für den OÖ Kinderbetreuungsbonus liegt in der Gemeinde auf!

 

Der OÖ Kinderbetreuungsbonus wird unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt:

  • Gemeinsamer Haushalt von Eltern/teil und Kind/ern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, in Oberösterreich.
  • Kinder im Alter zwischen dem vollendeten 36. und 72. Lebensmonat.
  • Das Familieneinkommen überschreitet die - nach den Grundsätzen des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens - ermittelte Obergrenze nicht.

Erforderliche Nachweise:

  • Familieneinkommen (Jahreslohnzettel für das der Antragstellung vorangegangene Kalenderjahr bzw. letzter Einkommensteuerbescheid bzw. letzter Einheitswertbescheid)
  • Familiengröße (Nachweis durch die Gemeindebestätigung über den gemeinsamen Hauptwohnsitz)

Zuständig

  • Hannes Ramsebner (Verwaltung,Parteienverkehr, Meldeamt,Öffentlichkeitsarbeit)