Antrag für den OÖ Kinderbetreuungsbonus liegt in der Gemeinde auf!
Der OÖ Kinderbetreuungsbonus wird unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt:
- Gemeinsamer Haushalt von Eltern/teil und Kind/ern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, in Oberösterreich.
- Kinder im Alter zwischen dem vollendeten 36. und 72. Lebensmonat.
- Das Familieneinkommen überschreitet die - nach den Grundsätzen des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens - ermittelte Obergrenze nicht.
Erforderliche Nachweise:
- Familieneinkommen (Jahreslohnzettel für das der Antragstellung vorangegangene Kalenderjahr bzw. letzter Einkommensteuerbescheid bzw. letzter Einheitswertbescheid)
- Familiengröße (Nachweis durch die Gemeindebestätigung über den gemeinsamen Hauptwohnsitz)