Pendlerpauschale

Wann steht Ihnen eine Pendler-Pauschale zu?

  • Das Kleine Pendler-Pauschale steht Ihnen zu, wenn die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte mindestens 20 km beträgt und Ihnen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels (Bahn, Straßenbahn, Bus) möglich und zumutbar ist.

Das Kleine Pendler-Pauschale beträgt:

      • ab 20 km jährlich     384,00 €
      • ab 40 km jährlich     768,00 €
      • ab 60 km jährlich  1.152,00 €

 

  • Wenn Ihnen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist, dann steht Ihnen das Große Pendler-Pauschale zu. Dieses Pauschale gibt es bereits ab einer Entfernung von 2 km.

Das Große Pendler-Pauschale beträgt:

      • ab 2 km jählich        210,00 €
      • ab 20 km jährlich     840,00 €
      • ab 40 km jährlich  1.470,00 €
      • ab 60 km jährlich  2.100,00 €

 

  • Wenn Sie an mehr als der Hälfte Ihrer Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum ein öffentliches Verkehrsmittel benützen können, dann steht Ihnen nicht das Große Pendler-Pauschale, sondern ab einer Entfernung von 20 km das Kleine Pendler-Pauschale zu.

 

  • Das Pendler-Pauschale geht Ihnen auch während des Urlaubs- oder Krankenstandes nicht verloren.

 

Zuständig

  • Hannes Ramsebner (Verwaltung,Parteienverkehr, Meldeamt,Öffentlichkeitsarbeit)