Mietzinsbeihilfe

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt ist jeder Hauptmieter, der in Österreich seinen Wohnsitz hat und bei dem die noch näher angeführten Voraussetzungen zutreffen. Die Anspruchsberechtigung ist auch dann gegeben, wenn der Hauptmieter nicht selbst in der Wohnung lebt, diese aber Angehörigen als Hauptwohnsitz dient. Kommen als Hauptmieter mehrere Personen in Betracht, so kann der Antrag nur von einer dieser Personen gestellt werden.

Zuständig

  • Hannes Ramsebner (Verwaltung,Parteienverkehr, Meldeamt,Öffentlichkeitsarbeit)